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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1986 - 15 A 2891/84   

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https://dejure.org/1986,31485
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1986 - 15 A 2891/84 (https://dejure.org/1986,31485)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1986 - 15 A 2891/84 (https://dejure.org/1986,31485)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1986 - 15 A 2891/84 (https://dejure.org/1986,31485)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Aachen, 27.10.2008 - 5 K 845/07

    Feststellung des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung; Chancengleichheit eines

    Denn die Chancengleichheit eines Prüflings erleidet auch durch Täuschungshandlungen von Mitprüflingen keinen Schaden, wenn sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, juris; ebenso vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 1986 - 15 A 2891/84 -.

    Es geht nicht um das, was eine Gruppe von Prüflingen unterschiedlich geleistet hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 1986 - 15 A 2891/84 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage, Rdnr. 539 f. m.w.N.

    Es bleibt eine bloße Vermutung der Klägerin, dass infolge der angeblich durch Täuschungen verbesserten Leistungen oder wegen des Ausbildungsverhältnisses erfolgten besseren Bewertung der anderen Kandidatin eine Anhebung des Erwartungsniveaus und eine Verschärfung der Bewertungen eingetreten sind, was sich jedoch einer Nachprüfung entzieht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 1986 - 15 A 2891/84 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1986 - 22 A 2790/84
    (Vgl. OVG NW, Urt. v. 30.11.1984 - 15 A 2123/83 ; Urt. v. 07.03.1986 - 15 A 2891/84, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 03.10.1986 - 7 B 89.86).

    (Vgl. OVG NW, Beschl. v. 22.03.1985 - 15 A 2302/83; Urt. v. 07.03.1986, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
    Für Prüfungsamt und Prüfungsbehörde soll alsbald feststehen, ob einem etwaigen Mangel des Prüfungsverfahrens noch rechtserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Zusammenhang OVG NW, Urt. v. 22.03.1985 - 15 A 2302/83 - und v. 07.03.1986 - 15 A 2891/84; Beschl. v. 08.10.1986 - 22 B 1310/86).
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